Was macht eine JAV? Die Aufgaben einer Jugend- und Auszubildendenvertretung

In unseren Communitys bewegen sich sowohl studentische Personen, auszubildende Personen als auch Personalverantwortliche. Daher haben wir in der Vergangenheit den Artikel zur Ausbildungssuche und zum Azubi-Mindestlohn veröffentlicht. Dieser Artikel befasst sich mit der allseits bekannten JAV – der Jugend- und Auszubildendenvertretung.

Welche Interessen vertritt die JAV?

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung vertritt die Interessen der Jugendlichen unter 18 Jahren. Dazu gehören in der Regel die Werkstudenten, Praktikanten und Auszubildende.

Voraussetzung für eine Jugend- und Auszubildendenvertretung?

Die Voraussetzung um eine JAV ins Leben zu rufen ist das Vorhandensein eines Betriebsrates. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in einem Betriebsrat und in einer Jugend- und Ausbildungsvertretung ist von Gesetz ausgeschlossen.

Wie wirst du in die JAV gewählt?

Gewählt wirst du von den Werkstudenten, Praktikanten und Auszubildende, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zur Wahl aufstellen kannst du dich, wenn du nicht älter als 25 Jahre bist oder selbst ein Praktikum, ein Werksstudium oder eine Ausbildung absolvierst. Gewählt wird zweijährlich im Zeitraum von 1. Oktober bis 30. November. Mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses beginnt die zweijährige Amtszeit.

Warum solltest du dich in einer Jugend- und Auszubildendenvertretung engagieren?

JAV - Jugend- und Auszubildendenvertretung

Du kannst aktiv die Interessen und Belangen aller Werkstudenten, Praktikanten und Auszubildende vertreten und somit, wenn du selbst noch ausgebildet wirst, auch deine eigenen Interessen. Die JAV arbeitet eng mit der Personalvertretung bzw. dem Betriebsrat zusammen und beantragt die entsprechenden Maßnahmen, z.B. die Gleichstellung des weiblichen, männlichen und diversen Geschlechts. Zudem hat die JAV eine Überwachungsfunktion, damit beispielsweise Vorschriften, Tarifvereinbarungen und Gesetze eingehalten werden. Oft übernimmt auch die JAV die Integration internationaler Werkstudenten, Praktikanten und Auszubildende.

Tipp: Für Interessenten und neue JAV-Mitglieder, die noch keine Erfahrungen in einer Jugend- und Auszubildendenvertretung gesammelt haben, gibt es beispielsweise diese JAV-Seminare

Welche Rechte an eine JAV?

  • Eine JAV bekommt in der Regel einen eigenen Büroraum und hat Anspruch darauf
  • Schulungskosten für erforderliche Kenntnisse und Qualifikationen werden vom Arbeitgeber übernommen
  • Die JAV darf an den Sitzungen der Personal- oder Betriebsrats teilnehmen
  • Freistellung von der Arbeit, um Aufgaben der JAV zu übernehmen, diese Zeit gilt dann als Arbeitszeit
  • Sofern Aussschutzsitzungen die Interessenten der Jugendlichen unter 18 Jahre betreffen, kann auch daran teilgenommen werden
  • An den Sitzungen zwischen des Betriebs- oder Personalrats mit dem Arbeitgeber kann, sofern es die Interessenten der Jugendlichen betrifft, teilgenommen werden.
  • Eine Jugend- und Ausbildungsvertretung kann Sprechstunden anbieten

Wie viel Vertreter darf eine Jugend- und Auszubildendenvertretung haben?

U.a. sind folgen JAV-Größen in der Betriebsverfassung geregelt:
Bei 5 bis 20 jugendliche wahlberechtigte Personen 1 JAV-Vertreter/innen
Bei 21 bis 50 jugendliche wahlberechtigte Personen 3 JAV-Vertreter/innen
Bei 51 bis 150 jugendliche wahlberechtigte Personen 5 JAV-Vertreter/innen
Bei 151 bis 300 jugendliche wahlberechtigte Personen 7 JAV-Vertreter/innen
Bei 301 bis 500 jugendliche wahlberechtigte Personen 9 JAV-Vertreter/innen
Bei 501 bis 700 jugendliche wahlberechtigte Personen 11 JAV-Vertreter/innen
Bei 701 bis 1000 jugendliche wahlberechtigte Personen 13 JAV-Vertreter/innen
Bei über 1000 jugendliche wahlberechtigte Personen 15 JAV-Vertreter/innen

Kann ein JAV-Mitglied gekündigt werden?

Grundsätzlich kann ein JAV-Mitglied nicht gekündigt werden. Ist jedoch eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund zulässig, und vom Betriebsrat bestätigt, ist dieser Kündigungsschutz aufgehoben, siehe Berufsbildungsgesetz oder fristlose Kündigung aus wichtigem Grund.